© Archivfoto: Stadt MarburgNeue Benutzungsordnung für das Georg-Gaßmann-Stadion der Universitätsstadt Marburg
Seit dem 01.04.2019 gilt für das Georg-Gaßmann-Stadion eine neue Benutzungsordnung.
Die Benutzungsordnung regelt die Überlassung und Nutzung der Sportanlagen, Plätze und Räumlichkeiten1 sowie die allgemeinen Verhaltensgrundsätze auf dem Gelände des Georg-Gaßmann-Stadions der Universitätsstadt Marburg. Ausgenommen hiervon sind die auf dem Gelände befindlichen Sporthallen, da für diese jeweils eigene Nutzungsverordnungen bestehen.
Wesentliche Neuerungen sind ein Rauchverbot und ein Alkoholverbot (Ausnahme: Vereine, die für Veranstaltungen eine explizite Erlaubnis über die Nutzungsverträge bekommen).
Nachfolgend kann die Benutzungsordnung eingesehen und bei Bedarf heruntergeladen und ausgedruckt werden.