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Neue Benutzungsordnung für das Georg-Gaßmann-Stadion der Universitätsstadt Marburg

Neue Benutzungsordnung für das Georg-Gaßmann-Stadion der Universitätsstadt Marburg



Seit dem 01.04.2019 gilt für das Georg-Gaßmann-Stadion eine neue Benutzungsordnung.



Die Benutzungsordnung regelt die Überlassung und Nutzung der Sportanlagen, Plätze und Räumlichkeiten1 sowie die allgemeinen Verhaltensgrundsätze auf dem Gelände des Georg-Gaßmann-Stadions der Universitätsstadt Marburg. Ausgenommen hiervon sind die auf dem Gelände befindlichen Sporthallen, da für diese jeweils eigene Nutzungsverordnungen bestehen.

Meldung vom 06.05.2019Letzte Aktualisierung: 10.04.2024
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