Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreunde,
wie in den Vorjahren werden nur noch die Vereine, Sport- und Freizeitgruppen bei der Vergabe von regelmäßigen Hallenzeiten Berücksichtigung finden, die im Vorfeld einen Antrag auf Nutzung städtischer Sporthallen gestellt haben. Dies bedarf der Schriftform. Der neue Winterbelegungsplan der Sporthallen gilt ab dem 01. Oktober 2023. Eine Beantragung muss daher jährlich neu erfolgen.
Bitte beantragen Sie die Hallenzeiten bis spätestens zum 27. August 2023. Verspätete Anträge werden als Nachträge behandelt. Sollten momentan genutzte Hallenzeiten nicht fristgerecht beantragen werden, so werden diese anderweitig vergeben.