Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreunde,
wie in den Vorjahren werden nur noch die Vereine, Sport- und Freizeitgruppen bei der Vergabe von Hallenzeiten Berücksichtigung finden, die im Vorfeld einen Antrag auf Nutzung städtischer Sportanlagen gestellt haben. Dies bedarf der Schriftform. Eine Hallennutzung ist nur mit einem Nutzungsvertrag möglich und gilt jeweils für ein Jahr beginnend am 01. Oktober 2022 bis 30.09. des nächsten Jahres. Eine Beantragung muss daher jährlich neu erfolgen.
Bitte beantragen Sie die Hallenzeiten bis spätestens zum 23. 09. 2022.
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an Frau Wege: emelie.wege@marburg-stadt.de
Das Antragsformular finden Sie hier: