Sportportal Marburg

Zurück zur Vollversion
 
 

Kartenanwendung der Stadt Marburg

VCardStandort anzeigenzuklappenFachdienst 51 - Zentrale Jugendhilfedienste
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1263
Telefax: 06421 201-1595
E-Mail:
Bitte beachten Sie: Im Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, dass Sie nach vorheriger Terminvereinbarung freien Zutritt zum Gebäude nur erhalten, wenn Sie am Eingang nachweisen, dass Sie geimpft oder genesen sind oder einen gültigen negativen Testnachweis vorlegen. Möglich ist ein Antigen-Schnelltest aus einem Testcenter, der nicht älter als 24 Stunden alt sein darf, oder ein PCR-Test (max. 48 Std. alt). Für Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren gilt das Schul-Testheft als Nachweis. Ein einfacher Selbsttest reicht nicht aus.

Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
M̶o̶n̶t̶a̶g̶:̶ 8̶:̶0̶0̶ -̶ 1̶2:̶0̶0̶ U̶h̶r̶
D̶o̶n̶n̶e̶r̶s̶t̶a̶g̶:̶ 8̶:̶0̶0̶ -̶ 1̶2:̶0̶0̶ U̶h̶r̶
F̶r̶e̶i̶t̶a̶g̶:̶ 8:̶00̶ -̶ 1̶2̶:̶0̶0̶ U̶h̶r̶ 
Der Fachdienst 51 - Zentrale Jugendhilfedienste gehört zum Fachbereich 5 - Kinder, Jugend und Familie
Zu unseren Dienstleistungen und Aufgaben gehören u.a.:
•Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen
•Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung
•Beurkundung von Unterhaltsansprüchen
•Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen
•Beratung und Beurkundung von Erklärungen für eine gemeinsame elterliche Sorge
•Beistandschaft für die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Kindesunterhalt
•Amtsvormundschaften
•Unterhaltsvorschussleistungen
•Finanzielle/wirtschaftliche Realisierung von Erziehungshilfen
•Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
•Jugendhilfeplanung
•Geschäftsführung für den Jugendhilfeausschuss
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Dienstleistungen
« zurück
Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

Infobereich

Infospaltenblock auf- und zuklappenSperrungen von Sportstätten

10.06.2022 Anfang März wurden die... Anfang März wurden die Großsporthalle der Kaufmännischen Schulen sowie die Georg-Gassmann-Halle für das Erstaufnahmelager der Kriegs-Flüchtlinge aus der Ukraine bereitgestellt. Viele Vereine mussten ihren regulären Trainingsbetrieb einschränken oder auf ihre Nutzungszeiten in den Hallen verzichten, für die Solidarität und das Verständnis möchten wir Ihnen danken! Das Erstaufnahmelager befindet sich nun nicht mehr in den beiden Hallen, somit können die Vereine/Schulen Ihre Hallenzeiten in der Großsporthalle sowie in der Georg-Gassmann-Halle ab sofort wieder nutzen und auch die Vereine, welche auf Trainingszeiten in anderen Halle verzichten mussten, können ihre vorherigen Zeiten wieder nutzen. Bitte nehmen Sie die gewöhnlichen Trainingszeiten ab nächster Woche wieder auf, sollte dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, geben Sie diesbezüglich bitte eine Rückmeldung an den Fachdienst Sport, damit es nicht zu Doppelbelegungen kommt.
15.06.2021 Überlassung städtischer Turn- und... Überlassung städtischer Turn- und Sporthallen, Sportplätze und sonstigen Sportanlagen im Stadtgebiet
weitere Meldungen